Dringende Rechtsfragen im Licht der Offenbarungen
Darf man sich über den Tod freuen?
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Als Christ immer, v. a. über und auf den eigenen, über andere insgeheim.
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Als Hindu, wenn man es bis nach Varanasi geschafft hat.
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Als Jude nach 30 Tagen.
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Als muslimischer Mann ja, da die Männer im Paradies in der Mehrheit sind.
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Als muslimische Jungfrau ja, da auf einen Mann 72 Jungfrauen entfallen.
Kommt Osama bin Laden ins Paradies?
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Nach christlicher Lehre: Kommt drauf an (ob er seine 3.524 Morde bereut).
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Nach hinduistischer Lehre nein (weil er es nicht nach Varanasi geschafft hat).
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Nach jüdischer Lehre: Kommt drauf an (was er gefrühstückt hat).
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Nach muslimischer Lehre: Kommt drauf an (ob Allah gut gefrühstückt hat).
Wie wäre, gesetzt, Osama käme ins Paradies, mit einer Jungfrau zu verfahren, die sich ihm verweigerte?
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Nach muslimischem Recht wird die Jungfrau gesteinigt.
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Nach jüdischem Recht werden beide gesteinigt.
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Im Hinduismus ist dieser Fall nicht vorgesehen.
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Nach christlichem Recht reden die 71 übrigen Jungfrauen besänftigend auf ihre Leidensgenossin ein und halten sie nötigenfalls fest, bis ihr Besteiger Verklärung erfährt. Handelte es sich um einen kath. Geistlichen, käme danach eine Entschädigung durch den Fonds für Zölibatsopfer in Betracht.
Dieser Text wurde verworfen von Liesel Schleringer.
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